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AGBs

Gültig ab 01.09.2024

1. LEISTUNSERBRINGUNG

 

2. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

 

3. ABSAGE / WIDERRUF / KÜNDIGUNG

 

4. TEILNAHME

 

5. GEFAHREN / HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

6. GARANTIELEISTUNG

 

7. COPYRIGHTS

 

8. DATENSCHUTZ

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

 

1. LEISTUNSERBRINGUNG

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse, Seminare, Aktivitäten, Veranstaltungen und sonstige angebotenen Leistungen. 

Sie regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen "Yellow & Blue Hundetraining" mit dem verantwortlichen Eigentümer „Johannes Cornelis Koens“, nachfolgend „Hundeschule“ genannt, und den Teilnehmern der angebotenen Leistungen.

 

2. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Einzeltraining

Entstandene Gebühren für Info/Kennenlerngespräch, Einzelstunden, Beratungsstunden sowie jegliche anderen Einzelstunden-Leistungen, ohne anschließende Buchung von einem 5er- oder 10er Guthaben, sind sofort im Anschluss der Trainingsstunde in bar oder nach Zustellung einer Rechnung auf dem darauf angegebenen Konto zu begleichen.

Bei einer Buchung eines 5er- oder 10er-Guthabens sind die dafür anfallenden Gebühren komplett entweder in bar oder nach Zustellung einer Rechnung im Voraus (nach dem Kennenlerntermin) zu begleichen. Bei Buchung eines 5er- oder 10er-Guthabens wird der Kennenlerntermin automatisch rückwirkend mit dem Guthaben verrechnet. Die auf den Kennenlerntermin folgende Trainingsstunde wäre, je nachdem welches Guthaben gebucht wurde, somit Stunde 2 von 5 oder 10.


Gruppentraining

Gruppentraining ist nur in Verbindung mit einem 5er-,10er-Guthabens oder als angebotenes Kurs-Paket buchbar. Die dafür anfallenden Gebühren sind nach Zustellung einer Rechnung auf dem darauf angegebenen Konto im Voraus zu begleichen. 

Zahlungverzug

Tritt Zahlungsverzug seitens des Kunden ein, erfolgt nach 14 Tagen eine erste schriftliche Mahnung. Erfolgt nach dieser Mahnung innerhalb von 14 Tagen keine Zahlung erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung incl. 9,- Euro Bearbeitungsgebühr für das Mahnverfahren. Erfolgt binnen weiterer 14 Tage nach Aufforderung mittels Einschreiben keine Zahlung auf dem Konto der Hundeschuhle wird ein Anwalt beauftragt ein Gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Die hierbei anfallenden Kosten für Anwalt, Gericht, Inkassobüro sowie jeglichen weiteren Aufwand trägt zur Gänze der Kunde.

3. ABSAGEN, RÜCKTRITTE, KÜNDIGUNG UND NICHT IN ANSPRUCHGENOMMENE LEISTUNGEN.

Absagen

Die Absage für gebuchte Termine muss mindestens 48 Stunden vor Trainingsbeginn per Telefon, SMS oder E-Mail stattfinden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die jeweilige Leistungsgebühr in voller Höhe berechnet.

Kann ein Teilnehmer nicht an einem Gruppenkurs teilnehmen, steht es der Hundeschule frei zu entscheiden, ob die Stunden nachgeholt werden.

Sollte ein Teilnehmer oder sein Hund vor einem vereinbarten Termin oder während eines laufenden Kurses krank oder eine Hündin läufig werden und deshalb kurzfristig innerhalb 48 Stunden vor Trainingsbeginn absagen, ist ein ärztliches bzw. tierärztliches Attest/Nachweis vorzulegen, da ansonsten kein Anspruch auf Nachholung besteht und die Leistungsgebühr in voller Höhe berechnet wird.

Bei schwerer, lang andauernder Krankheit von Hund oder Halter können ggf. Sonderabsprachen getroffen werden.

Im Sinne des Hundes sollte das Training wöchentlich stattfinden. Sollte ein Kunde
innerhalb eines Kurses oder bei Erwerb eines 5er-Guthaben öfter als einmal, sowie bei Erwerb eines 10er-Guthabens öfter als zweimal einen vereinbarten Termin absagen, liegt es im Ermessen der Hundeschule, unabhängig von der 48 Stunden Absagefrist, diese in voller Höhe zu berechnen sowie einen Ersatztermin auszuschließen.

 

Absage durch Yellow & Blue Hundetraining

Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwetter, Temperaturen über 25° C., behördliche Verbote, Streiks, plötzliche Krankheit des Trainers usw. entscheidet die Hundeschule (auch kurzfristig), ob der Unterricht abgesagt wird.
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, zu entscheiden, was als ausreichend höhere Gewalt gilt, damit eine Trainingsstunde abgesagt wird.

Bei Absage wird das Training selbstverständlich zu einem von der Hundeschule bestimmten Termin nachgeholt. Für im Voraus geleistete Leistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

Die Hundeschule behält sich vor, Unterrichtsstunden abzusagen.
Der Unterricht wird in diesem Fall, zu einem anderen Termin verschoben

 

Nur bei langfristigem Ausfall des Hundetrainings von mehr als zwei Kalendermonaten aufgrund von höherer Gewalt, entfällt die Leistungspflicht. Da die Hundeschule die Leistung nicht erbringen kann, haben Sie ein Recht auf Erstattung für bereits gezahlter Gebühren für die ausgefallenen Stunden. Alternativ besteht, wenn möglich, ein Anspruch auf Nachholen der Stunde.

 

Die Hundeschule behält sich vor, Gruppen-Training und Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl (minimal 3) abzusagen. Nur Teilnehmern, die nicht selbst abgesagt haben, wird ein Nachholtermin angeboten.

 

Stellt die Hundeschule während eines Gruppentrainings oder Kurses fest, dass der Hund nicht kursfähig ist, kann er vom gesamten Kurs ausgeschlossen werden. Eine (anteilige) Rückerstattung erfolgt nicht. Wenn der Hund aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten die Gruppe verlassen muss, hat der Halter jedoch die Möglichkeit Einzeltraining zu buchen, wobei die bereits gezahlte Kursgebühr dann angerechnet wird.

 

Der Hundeschuhle ist vorbehalten, erforderlichenfalls die Trainingseinheit nach eigenem Ermessen abzubrechen. Dies geschieht z.B. in Fällen, in denen der Hund gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass ein Training nicht möglich wäre, gegen das TierSchG verstieße oder der Hund mit einer vollen Trainingsstunde überfordert wäre. Weiterhin kann die Hundeschule das Training abbrechen, wenn ein Teilnehmer übertriebene Härte gegen seine eigenen oder anderen Hunde anwendet und dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt. In diesen Fällen erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren bzw. ist die gebuchte Trainingseinheit im vollen Umfang zu bezahlen.

Widerruf/Rücktritt​

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen eine gebuchte Leistung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Buchung und es werden 100% der im Voraus geleisteten Zahlungen abzüglich einer 15.- € Bearbeitungspauschale zurückerstattet. Die Widerrufsfrist endet auch durch die erste Teilnahme an einem Kurs oder einer Serviceleistung.

Der Widerruf hat in Schriftform per Brief oder E-Mail zu erfolgen.

Bei einem Widerruf weniger als 14 Tagen vor Leistungsbeginn sowie nicht in Anspruch genommener Leistungen werden die Gebühren nicht zurückerstattet.

Kündigung
Bei vorzeitigem Kurs- oder Trainingsabbruch durch den Halter werden keine Gebühren erstattet. 5er-/10er-Karten verfallen. 
Bei Ausscheiden des Hundes (zum Beispiel durch Tod, Abgabe oder schwere Krankheit) liegt es im Ermessen der Hundeschule, ob es bei im Voraus bezahlten und noch laufenden Guthaben oder Kurspaketen eine Erstattung oder alternative Kulanzlösung für noch nicht in Anspruch genommene Trainingsstunden gibt.

 

Die Hundeschule kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn:

  • sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält

  • ein Teilnehmer andere Teilnehmer gefährdet

  • bei Vergehen gegen das Tierschutzgesetz

 

Teilnehmern, die aufgrund ihres Verhaltens vom Unterricht ausgeschlossen werden, wird die Kursgebühr nicht erstattet. 

4. TEILNAHME

  • Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist.

  • Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein; eine Kopie der Versicherungspolice ist vor dem ersten Training vorzulegen.

  • Jeder teilnehmende Hund muss gechipt sein.

  • Die Hundeschule erwartet, dass jeder Hundebesitzer mit dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Hundeverordnung vertraut ist.
    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

  • Die Teilnehmer verpflichten sich, dass der Hund, mit dem sie an den angebotenen Leistungen teilnehmen, gesund und frei von Ansteckungsgefahr ist. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.

  • Der Hund muss Anforderungen und Leistungen des Trainings körperlich gewachsen sein.

  • Chronische Erkrankungen sind der Hundeschule bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen.

  • Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet, die Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Tieres vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.

  • Wichtige Informationen wie z.B. soziale Unverträglichkeiten sind vorab der Hundeschule mitzuteilen.

  • Trainingseinheiten sollten grundsätzlich wöchentlich stattfinden. In Verbindung mit einem 5er- oder 10er-Guthaben liegt es nur im Ermessen der Hundeschule zu entscheiden,  ob Pausen zwischen Trainingseinheiten grundsätzlich länger als eine Woche dauern. 

 

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind: 

  • Hunde, welche laut Hundeverordnung in die Gruppe gefährlicher Hunderassen einzuordnen sind und OHNE erforderliche Erlaubnis geführt werden.

  • Kranke Hunde und läufige Hündinnen (außer nach Absprache vor der Teilnahme)

5. HAFTUNSAUSSCHLUSS / GEFAHREN

Der Teilnehmer:

  • haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden und Verletzungen, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt.

  • haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden und Verletzungen während des gesamten Aufenthaltes in der Hundeschule –nicht nur während des Kurses, sondern auch bei Begrüßung, Verabschiedung, vom Kurs weg, zum Kurs hin und in Pausen.

  • welcher aufgefordert wird eine Handlung auszuführen, übernimmt allein die Verantwortung hierfür. 

  • handelt bei Trainingsstunden überall dort, wo gesetzliche Bestimmungen gelten, eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko eventueller Ordnungsstrafen.

  • hat Begleitpersonen über den Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. 
     

Die Teilnahme an dem von der Hundeschule angebotenen Unterricht/Training und Veranstaltungen sowie die Benutzung des Unterrichtsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr, Verantwortung und Risiko.

 

Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für: 

  • Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der Übungen im Rahmen des Unterrichts entstehen

  • Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen

  • Schäden an und Diebstahl/Verlust den/der mitgeführten Tiere/n. 

  • Personen- und Sachschäden sowie Diebstahl/Verlust während des Aufenthaltes in der Hundeschule

 

Jeder Teilnehmer ist für seinen Hund verantwortlich und haftbar für alle Schäden/Verletzungen, die während des gesamten Aufenthaltes in der Hundeschule -nicht nur während des Kurses, sondern auch bei Begrüßung/Verabschiedung, vom Kurs weg/zum Kurs hin, und in Pausen- durch seinen Hund entstehen.

6. GARANTIELEISTUNG

 

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in gegeben ist. Das Training wird nach bestem Wissen und Gewissen von der Hundeschule geleitet.

 

Das Training wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres, nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht, seiner Vorgeschichte und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

 

Eine Trainingseinheit (inklusive Vor- und Nachbesprechung) beträgt maximal 60 Minuten.
Es liegt jedoch im Ermessen der Hundeschule zu entscheiden, ob eine Trainingseinheit weniger als 60 Minuten beträgt, wie z.B. wenn der Hund physisch oder mental nicht in der Lage ist, die komplette Trainingseinheit fortzusetzen oder gar anzufangen. Eine (Teil-) Rückerstattung der Stundengebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

7. COPYRIGHTS

Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Training bzw. in Seminaren oder Vorträgen ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

8. DATENSCHUTZ

Zum Teil werden Fotos oder Videoaufnahmen während des Trainings von der Hundeschule oder aber auch seitens Dritter gemacht. Sollte ein Teilnehmer der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht zustimmen, ist dieses schriftlich zu vermerken. Ansonsten sind diese Aufnahmen für jegliche Verwendung freigegeben.

 

Zur Information:

Das Erstellen von Bild, Video oder Tonaufnahmen von Personen sind im Öffentlichen Raum laut § 201a StGB gesetzlich nicht strafbar, wenn keine Verbreitung beabsichtigt ist und nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage hinzukommen. 

Es liegt laut § 22 KUG auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist.

Laut Art. 2 Abs. 2 Nr.3 DSGVO findet die Verordnung keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Datendurch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

 

Dennoch:

auch wenn das Erstellen von visuellen-, und Tonaufnahmen im öffentlichen Raum gesetzlich nicht verboten ist, können sich andere Teilnehmer daran stören. Daher bitten wir freundlich, auf das Erstellen von sämtlichen Aufnahmen zu verzichten.

Die Hundeschule behält es sich vor, bei ignorantem Verhalten diesbezüglich Personen ohne Erstattung vom weiteren Unterricht auszuschließen.
 

Mit rechtlichen Konsequenzen muss derjenige rechnen, der gegen folgende Gesetze verstößt:

  • es ist laut des StGB, der KUG und der DSGVO strengstens verboten ohne Zustimmung Personen-bezogene Daten wie visuelle- oder Tonaufnahmen zu verbreiten oder mit Dritten zu teilen. Das betrifft auch Aufnahmen, die im Öffentlichen Raum erstellt wurden. 

  • es ist laut des StGB, der KUG und der DSGVO strengstens verboten ohne Zustimmung visuelle- oder Tonaufnahmen von Personen im geschützten Raum (wie z.B. ein nicht öffentliches Trainingsgelände) zu erstellen. Dieses gilt genauso für private als auch sämtliche andere Zwecke.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Abweichende Vorschriften des Vertragspartners sind unwirksam. 

  • Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 

  • Mit der Anmeldung zu einer von der Hundeschule angebotenen Leistung werden die AGBs und die Teilnahmebedingungen anerkannt.

  • Die Hundeschule ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller evtl. Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. 

  • Soweit Änderungen im Voraus bekannt sind, teilt die Hundeschule diese den Teilnehmern rechtzeitig mit; diese haben dann das Recht von der Teilnahme zurückzutreten, wenn sich die Änderungen maßgeblich auf die gebuchte Leistung beziehen.

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt.

 

Jegliche Änderungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mönchengladbach.

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